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Ja zum Sprachengesetz, weil

Argumentarium (pdf 63 kb)

  • wir die Dreisprachigkeit als sympathische und einzigartige Eigenschaft unseres Kantons beibehalten wollen.
  • wir mit dem neuen Sprachengesetz den Erhalt der romanischen und italienischen Sprache und Kultur unterstützen wollen.

    Es enthält Massnahmen zur Förderung und zum Schutz dieser beiden Sprachen.
    Es ordnet die romanischen und italienischen Gemeinden in ihrem angestammten Gebiet in ein- und mehrsprachige Gemeinden. Als Grundlage für die aktuelle sprachliche Zusammensetzung dient die Volkszählung aus dem Jahr 2000.
  • das Romanische in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in Graubünden, insbesondere im Tourismus, in der Kultur, in der Wirtschaft und in der Politik einen substanziellen Mehrwert bringt.
  • das neue Sprachengesetz traditionell romanisch- und italienischsprachige Gemeinden unterstützen will, ihre angestammte Sprachsituation zu stärken.

    Das neue Sprachengesetz achtet die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete. Es verbindet den seitens der Bundes- und der Kantonsverfassung übergeordneten Schutzgedanken mit der grundsätzlichen Anerkennung der Autonomie der Gemeinden bei der Wahl der Amts- und Schulsprache.
  • sich die Bündnerinnen und Bündner mit dem romanischen, italienischen und deutschen Sprach- und Kulturgut identifizieren.

    Mit dem neuen Sprachengesetz soll die Dreisprachigkeit, das Wesensmerkmal unserer Kantons gestärkt und die Verständigung zwischen Deutsch, Italienisch und Romanisch gefördert werden.
  • die gut 100 Deutschbündner Gemeinden von der 40%-Sperrminorität des Sprachengesetzes nicht betroffen sind.
  • weil es die sprachenrechtliche Entwicklung der letzten Jahre aufnimmt.

    Es berücksichtigt die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen.
    Es berücksichtigt das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutze nationaler Minderheiten.
    Es berücksichtigt die sprachenrechtlichen Vorgaben der heute geltenden Bundesverfassung.
    Es berücksichtigt die neue Bündner Kantonsverfassung mit einem klaren Bekenntnis zur kantonalen Dreisprachigkeit.
  • weil es keine Vorgabe über die Verwendung von Rumantsch Grischun auf Gemeinde- und Kreisebene enthält.

    Es überlässt den Entscheid über die Amts- und Schulsprache den Gemeinden.
    Es regelt lediglich die kantonale Amtssprache und diese ist Rumantsch Grischun. BügerInnen können sich auch weiterhin in den Idiomen an den Kanton wenden.
  • weil es frühere Entscheide der Gemeinden respektiert und von der heute gelebten Rechtswirklichkeit ausgeht.

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